CareLit Fachartikel

Zuständigkeit von Dienststellenleiter und Personalrat

Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 8 · S. 295 bis 298

Dokument
177899
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2017
Jahrgang 60
Seiten
295 bis 298
Erschienen: 2017-08-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Für die Frage, ob der Personalrat für die Wahrnehmung eines Mitbestimmungsrechts zuständig und zu beteiligen ist, kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob der Dienststellenleiter nach den zuständigkeitsregelnden oder organisationsrechtlichen Vorschriften für den Erlass der Maßnahme zuständig ist. Maßgeblich für die Zuständigkeit des Personalrats ist grundsätzlich allein, ob der Leiter der Dienststelle, bei der er gebildet worden ist, eine der Mitbestimmung des Personalrats unterliegende Maßnahme zu treffen beabsichtigt.

Schlagworte

PERSONALRAT RECHT RECHTSPRECHUNG GESCHÄFTSFÜHRER EINGRUPPIERUNG PERSONALVERTRETUNG ARBEIT ES SCHREIBEN HAND Die Personalvertretung Berlin