CareLit Fachartikel
Zuständigkeit von Dienststellenleiter und Personalrat
Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 8 · S. 295 bis 298
Dokument
177899
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für die Frage, ob der Personalrat für die Wahrnehmung eines Mitbestimmungsrechts zuständig und zu beteiligen ist, kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob der Dienststellenleiter nach den zuständigkeitsregelnden oder organisationsrechtlichen Vorschriften für den Erlass der Maßnahme zuständig ist. Maßgeblich für die Zuständigkeit des Personalrats ist grundsätzlich allein, ob der Leiter der Dienststelle, bei der er gebildet worden ist, eine der Mitbestimmung des Personalrats unterliegende Maßnahme zu treffen beabsichtigt.
Schlagworte
PERSONALRAT
RECHT
RECHTSPRECHUNG
GESCHÄFTSFÜHRER
EINGRUPPIERUNG
PERSONALVERTRETUNG
ARBEIT
ES
SCHREIBEN
HAND
Die Personalvertretung
Berlin