CareLit Fachartikel
Kein Informationsanspruch des Personalrats auf private Telefonnummern
Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 8 · S. 305 bis 306
Dokument
177902
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch ein auf Bezirksebene angesiedelter örtlicher Personalrat für Lehrkräfte hat keinen Anspruch darauf, dass ihm anlässlich einer konkreten Mitbestimmungsvorlage die privaten Telefonnummern und die privaten E-Mail-Adressen der von ihm vertretenen Lehrkräfte von der Dienststelle mitgeteilt werden.
Schlagworte
PERSONALRAT
PERSONALVERTRETUNGSRECHT
LEHRER
NORDRHEIN-WESTFALEN
RECHT
RECHTSPRECHUNG
ES
SCHULEN
PERSONEN
Die Personalvertretung
Berlin