CareLit Fachartikel

Kein Informationsanspruch des Personalrats auf private Telefonnummern

Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 8 · S. 305 bis 306

Dokument
177902
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2017
Jahrgang 60
Seiten
305 bis 306
Erschienen: 2017-08-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Auch ein auf Bezirksebene angesiedelter örtlicher Personalrat für Lehrkräfte hat keinen Anspruch darauf, dass ihm anlässlich einer konkreten Mitbestimmungsvorlage die privaten Telefonnummern und die privaten E-Mail-Adressen der von ihm vertretenen Lehrkräfte von der Dienststelle mitgeteilt werden.

Schlagworte

PERSONALRAT PERSONALVERTRETUNGSRECHT LEHRER NORDRHEIN-WESTFALEN RECHT RECHTSPRECHUNG ES SCHULEN PERSONEN Die Personalvertretung Berlin