CareLit Fachartikel

Karlsruhe verneint Off-Label-Use

Anja Mertens; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2017 · Heft 8 · S. 42 bis 43

Dokument
177915
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Anja Mertens;
Ausgabe
Heft 8 / 2017
Jahrgang 20
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2017-08-01 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Nur bei einer akuten Lebensgefahr können Patienten die Kostenübernahme einer Behandlungsmethode einfordern, die nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen steht. Besteht keine Notlage, gibt es keinen verfassungsrechtlich einklagbaren Leistungsanspruch. Das entschied das Bundesverfassungsgericht.

Schlagworte

THERAPIE LEBEN GESETZ ARZNEIMITTEL ENTSCHEIDUNG VORSCHRIFTEN PATIENTEN RECHTSPRECHUNG BERLIN HAUT ES ZUNGE GESUNDHEIT GESUNDHEITSZUSTAND PERSÖNLICHKEIT EPINEPHRIN