Rechtliche Handlungsfähigkeit und Erwachsenschutzrecht in Frankreich im Licht von Art. 12 UN-BRK
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2017 · Heft 8 · S. 131 bis 134
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das französische Erwachsenenschutzrecht ist in den Art. 415 ff. Code Civil (frz. Zivilgesetzbuch) geregelt und kennt seit der Reform im Jahr 2007 drei Formen hoheitlicher Fürsorge. Dazu gehört die Vormundschaft (tutelleiArt. 440 Abs. 3, 473 ff. Code Civil), die Pflegschaft® (curatelle: Art. 440 Abs. 1, 467 ff. Code Civil) und die gerichtliche Schutzbetreuung (sauvegarde de justice: Art. 433 ff. Code Civil. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die curatelle als erstgenannte Maßnahme den Regelfall der gerichtlich angeordneten Maßnahmen darstellen. Mit dem mandat de protecion de future wurde eine Schutzvollmacht i…