Bundesfreiwilligendienst im Kontext des Europäischen Arbeitsrechts
Leube, K.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 7 · S. 391 bis 396
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ziel des BFD ist die Förderung lebenslangen Lernens (§ 1 Satz 2 BFDG). Der Dienst erfolgt ohne Erwerbsabsicht außerhalb eines Berufsausbildungsverhältnisses in Vollzeitoder Teilzeitbeschäftigung für eine Zeit von mindestens sechs und höchstens 24 Monaten (§2 Nr. 2 u. 3 BFDG). Jüngere Freiwillige erwerben und vertiefen ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen, ältere Freiwillige bringen ihre eigene Lebensund Berufserfahrung ein. Der Dienst wird durch individuelle fachliche Anleitung beim Einsatz und durch mehrere Seminare, bei zwölfmonatiger Teilnahme mit einer Gesamtdauer von mindestens 25 Tagen, pädagogisch b…