CareLit Fachartikel

Bundesfreiwilligendienst im Kontext des Europäischen Arbeitsrechts

Leube, K.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 7 · S. 391 bis 396

Dokument
177994
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Leube, K.;
Ausgabe
Heft 7 / 2017
Jahrgang 31
Seiten
391 bis 396
Erschienen: 2017-07-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Ziel des BFD ist die Förderung lebenslangen Lernens (§ 1 Satz 2 BFDG). Der Dienst erfolgt ohne Erwerbsabsicht außerhalb eines Berufsausbildungsverhältnisses in Vollzeitoder Teilzeitbeschäftigung für eine Zeit von mindestens sechs und höchstens 24 Monaten (§2 Nr. 2 u. 3 BFDG). Jüngere Freiwillige erwerben und vertiefen ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen, ältere Freiwillige bringen ihre eigene Lebensund Berufserfahrung ein. Der Dienst wird durch individuelle fachliche Anleitung beim Einsatz und durch mehrere Seminare, bei zwölfmonatiger Teilnahme mit einer Gesamtdauer von mindestens 25 Tagen, pädagogisch b…

Schlagworte

RICHTLINIE RECHT ARBEITNEHMER TASCHENGELD ARBEITSRECHT ARBEITSVERTRAG PERSONEN ZEIT ES FAMILIE FAKULTÄT RECHTSPRECHUNG SICHERHEIT GESUNDHEIT ARBEIT FRAUEN