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Stufenzuordnung nach §16 Abs. 2 TV-L -Arbeitnehmerfreizügigkeit Privilegierung der beim selben Arbeitgeber erworbenen Berufserfahrung

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 7 · S. 408 bis 411

Dokument
177997
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2017
Jahrgang 31
Seiten
408 bis 411
Erschienen: 2017-07-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der VGH habe nicht davon ausgehen dürfen, die Frage, ob die mit einer Treueprämie einhergehende Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit gerechtfertigt sein könne, sei einer gesicherten Rspr. des Gerichtshofs zu entnehmen und lasse keinen Raum für einen vernünftigen Zweifel. Selbst wenn die Dienstalterszulage als Treueprämie qualifiziert werden könne, handle es sich um eine Beeinträchtigung der Arbeitnehmerfreizügigkeit (vgl. EuGH 30.9.2003 - Rs. C-224/ 01 - [Köhler] aaO).

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ZEIT TÄTIGKEIT ENTSCHEIDUNG URTEIL ES DEUTSCHLAND PHILOSOPHIE FRANKREICH RECHTSPRECHUNG ARBEITSPLATZ PRAXIS ARBEITSVERHÄLTNIS ZIELE PERSONEN