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Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Rheinland-Pfalz

Diehl, H.; · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2017 · Heft 8 · S. 347 bis 351

Dokument
178000
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt
Autor:innen
Diehl, H.;
Ausgabe
Heft 8 / 2017
Jahrgang 30
Seiten
347 bis 351
Erschienen: 2017-08-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Nach langjähriger und intensiver Diskussion ist Ende letzten Jahres das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG) beschlossen worden; das Inkrafttreten erfolgt(e) in mehreren Schritten. Ein wesentliches Ziel dieses von allen Beteiligten unterstützten Prozesses war das Herauslösen der Leistungen der Eingliederungshilfe aus den fürsorgerechtlichen Bestimmungen im SGB XII. Die entsprechenden „neuen Bestimmungen finden sich jetzt überwiegend im Teil 2 des SGB IX wieder und treten, von wenigen Ausnahmen abgesehen, am 1. Januar 2020 in Kraft.

Schlagworte

RHEINLAND-PFALZ ENTSCHEIDUNG KOSTEN TRÄGERSCHAFT JUGEND PERSONAL MENSCHEN ZEIT STÄDTE REHABILITATION ARBEIT GESUNDHEIT HAND LANDESREGIERUNG ENTSCHEIDUNGSFINDUNG SELBSTHILFE