Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Rheinland-Pfalz
Diehl, H.; · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2017 · Heft 8 · S. 347 bis 351
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach langjähriger und intensiver Diskussion ist Ende letzten Jahres das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG) beschlossen worden; das Inkrafttreten erfolgt(e) in mehreren Schritten. Ein wesentliches Ziel dieses von allen Beteiligten unterstützten Prozesses war das Herauslösen der Leistungen der Eingliederungshilfe aus den fürsorgerechtlichen Bestimmungen im SGB XII. Die entsprechenden „neuen Bestimmungen finden sich jetzt überwiegend im Teil 2 des SGB IX wieder und treten, von wenigen Ausnahmen abgesehen, am 1. Januar 2020 in Kraft.