Zuzahlungsverzicht bei Hilfsmitteln
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 7 · S. 77 bis 86
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 69 SGB V stehe der Anwendung des Lauterkeitsrechts auf den Streitfall nicht entgegen. Die sozialrechtlichen Regelungen über die gesetzliche Zuzahlung seien aber keine wettbewerbsbezogenen Marktverhaltensregelungen. Sie bezweckten die Sicherung der Leistungsfähigkeit des gesetzlichen Krankenversicherungssystems durch Stärkung der Eigenverantwortung der Versicherten. In der nur marginalen Preisermäßigung, die durch die Zuzahlungsregelung für die Krankenkassen bewirkt werden könne, sei nur ein Reflex, nicht aber ein Nebenzweck dieser Vorschriften zu sehen. Soweit die Werbung mit dem Verzicht auf die Zuzahlung ein…