CareLit Fachartikel

Zur Einordnung von Tee als Funktionsarzneimittel

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 8 · S. 148 bis 150

Dokument
178032
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2017
Jahrgang 21
Seiten
148 bis 150
Erschienen: 2017-08-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Bei Teemischungen mit einem Anteil an Sennesblättern zwischen 30 % und 49,5 % handelt es sich um Funktionsarzneimittel. Es handelt sich nicht um Lebensmittel Denn die Blätter der Senna-Pflanze sind gemeinhin ein Stoff, der im menschlichen Körper angewendet wird, um die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen. Eine Verwendung als Lebensmittel ist hingegen nicht bekannt.

Schlagworte

WIRKUNG NAHRUNGSMITTEL ARZNEIMITTEL RECHTSPRECHUNG RICHTLINIE WISSENSCHAFT TEE ES MENSCHEN KINETIK PHARMAKOKINETIK UNTERLAGEN SENNA PFLANZEN ZULASSUNG EIGNUNG