CareLit Fachartikel
Zur Einordnung von Tee als Funktionsarzneimittel
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 8 · S. 148 bis 150
Dokument
178032
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei Teemischungen mit einem Anteil an Sennesblättern zwischen 30 % und 49,5 % handelt es sich um Funktionsarzneimittel. Es handelt sich nicht um Lebensmittel Denn die Blätter der Senna-Pflanze sind gemeinhin ein Stoff, der im menschlichen Körper angewendet wird, um die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen. Eine Verwendung als Lebensmittel ist hingegen nicht bekannt.
Schlagworte
WIRKUNG
NAHRUNGSMITTEL
ARZNEIMITTEL
RECHTSPRECHUNG
RICHTLINIE
WISSENSCHAFT
TEE
ES
MENSCHEN
KINETIK
PHARMAKOKINETIK
UNTERLAGEN
SENNA
PFLANZEN
ZULASSUNG
EIGNUNG