Rechtsfragen bei der Gewährung von Zulagen am Beispiel der Beschäftigten der Gemeinden in Bayern
Rottenwallner, T.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 8 · S. 454 bis 466
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beschäftigte der Gemeinde sind Gemeindebedienstete, die in keinem Beamtenverhältnis, sondern in einem Arbeitsverhältnis stehen. Der zum 1. Oktober 2005 in Kraft getretene neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verzichtet zugunsten eines einheitlichen Beschäftigtenbegriffs auf die bisher im Arbeitnehmerbereich übliche Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern. In Bayern waren 2013 insgesamt 82.597 Personen im engeren Bereich der kommunalen Verwaltung tätig. Es handelte sich zu 77 Prozent um Beschäftigte und zu 23 Prozent um Beamte.