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Stufenaufstieg nach §16 Abs. 3 TVöD-V Unschädlichkeit einer kurzen rechtlichenUnterbrechung zwischen einem befristeten und einem unbefristeten Arbeitsverhältnis fürdie Stufenlaufz…

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 8 · S. 478 bis 482

Dokument
178111
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2017
Jahrgang 31
Seiten
478 bis 482
Erschienen: 2017-08-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

BAG, Urteil vom 27. April 2017 - 6 AZR 459/16 - (Vorinstanz: LAG Sachsen-Anhalt, Urt. vom 3. 5. 2016 - 6 Sa 150/15 -) Zum Sachverhalt: Die Kl. war zunächst auf der Grundlage eines befristeten Arbeitsvertrags vom 22. 10. 2012 bis 25. 8. 2013 als Sachbearbeiterin im Bereich Ausund Fortbildung bei der bekl. Landeshauptstadt beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis war die Durchgeschriebene Fassung des TVÖD für den Bereich Verwaltung im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-V) anzuwenden. Die Kl. war mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe 6 TVöD-V betraut. Nach dem Ende des befristeten Arbeitsver…

Schlagworte

TÄTIGKEIT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER EINSTELLUNG ZEIT RECHT ARBEITSVERHÄLTNIS VERSTÄNDNIS ES FORTBILDUNG RECHTSPRECHUNG LEISTUNG BEURTEILUNG RICHTLINIE VERTRÄGE ZIELE