CareLit Fachartikel
Mitbestimmung bei Arbeitszeitregelung -Gesundheitsschutz
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 8 · S. 506 bis 507
Dokument
178113
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ausgehend von Sirm und Zweck des Mitbestimmungsrechtes aus § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 LPVG NRW und unter Berücksichtigung der dem Ast. obliegenden allgemeinen Aufgaben liegt die Begründung der Zustimmungsverweigerung nicht offensichtlich außerhalb dieses Mitbestimmungsrechtes.
Schlagworte
PERSONALRAT
ARBEITSZEIT
LEBEN
PERSONALVERTRETUNGSRECHT
ZEIT
ARBEITSSCHUTZ
Mitbestimmungsrechtes
Ausgehend
Zweck
Unter
Berücksichtigung
Obliegenden
Allgemeinen
Aufgaben
Liegt
Begründung