CareLit Fachartikel
Zur Verletzung besonderer Schutzund Organisationspflichten (hier: Hausnotrufvertrag)
PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 8 · S. 502 bis 508
Dokument
178129
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer eine besondere Berufsoder Organisationspflicht, die dem Schutz von Leben und Gesundheit anderer dient, grob vernachlässigt hat, kann nach Treu und Glauben die Folgen der Ungewissheit, ob der Schaden abwendbar war, nicht dem Geschädigten aufbürden. In derartigen Fällen ist die regelmäßige Beweislastverteilung dem Geschädigten nicht zuzumuten.
Schlagworte
HILFE
MITARBEITER
BUNDESGERICHTSHOF
VERLETZUNG
SCHADENSERSATZ
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
LEBEN
GESUNDHEIT
BERLIN
WOHNUNG
BODEN
SPRACHSTÖRUNGEN
TOD
BRONCHITIS
SAUERSTOFF