Zur Höhe der Vergütung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege für erbrachte Leistungen der Intermittierenden transurethralen Einmalkatheterisierung
PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 8 · S. 516 bis 524
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Versicherte erhalten gern. § 37 Abs. 1 Satz 1 SGB V neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird. Der Anspruch besteht bis zu vier Wochen je Krankheitsfall und kann von der Krankenkasse in begründeten Ausnahmefällen für einen längeren Zeitraum bewilligt werden (§ 37 Abs. 1 Satz 4 und 5 SGB V). § 37 Abs. 2 SGB V begründet einen Anspruch auf Behandlungspflege, soweit dies zur Sicherung der ärztlichen Behandlungsziele erforderlich ist. D…