CareLit Fachartikel

Arbeitsassistenz und Werkstätte für Menschen mit Behinderung

Behindertenrecht, Stuttgart · 2017 · Heft 8 · S. 109 bis 114

Dokument
178138
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2017
Jahrgang 56
Seiten
109 bis 114
Erschienen: 2017-08-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Personen mit Behinderung können auf dem allgemeinen oder ersten Arbeitsmarkt tätig sein, wenn sie unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein können (§ 8 Abs. 1 SGB II). Sie können weiterhin in Integrationsfirmen oder in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten (§ 136 Abs. 1 und 2 SGB IX), letztere ein geschützter zweiter Arbeitsmarkt.

Schlagworte

BEHINDERUNG ENTSCHEIDUNG BETREUUNG LEISTUNG PROGNOSE WERKSTATT ARBEIT PRAXIS PERSONEN MENSCHEN LEBEN ARBEITSLEISTUNG LUFT PERSÖNLICHKEIT NATUR NORMALVERTEILUNG