CareLit Fachartikel
SGB IX §§ 85 ff.Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderterMenschen - Offensichtliche Schwerbehinderung
Behindertenrecht, Stuttgart · 2017 · Heft 8 · S. 117 bis 120
Dokument
178139
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft gegenüber dem Arbeitgeber ist dann entbehrlich, wenn die Schwerbehinderung offenkundig ist. Dabei muss jedoch nicht nur das Vorliegen einer oder mehrerer Beeinträchtigungen offenkundig sein, sondern auch, mdass der Grad der Behinderung auf wenigsten 50 in einem Feststellungsverfahren festgesetzt würde (Anschluss an BAG, 13.10.2011-8 AZR 608/10). LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.1.2017 5 Sa 361/16
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ARBEITGEBER
BETRIEB
UNTERNEHMEN
BEHINDERUNG
ARBEITNEHMER
MENSCHEN
ALUMINIUM
SCHREIBEN
ARBEIT
ARBEITSPLATZ
LIEBE
WIRBELSÄULE
ZEHEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
RECHTSPRECHUNG