CareLit Fachartikel

SGB IX §§ 85 ff.Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderterMenschen - Offensichtliche Schwerbehinderung

Behindertenrecht, Stuttgart · 2017 · Heft 8 · S. 117 bis 120

Dokument
178139
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2017
Jahrgang 56
Seiten
117 bis 120
Erschienen: 2017-08-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Der Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft gegenüber dem Arbeitgeber ist dann entbehrlich, wenn die Schwerbehinderung offenkundig ist. Dabei muss jedoch nicht nur das Vorliegen einer oder mehrerer Beeinträchtigungen offenkundig sein, sondern auch, mdass der Grad der Behinderung auf wenigsten 50 in einem Feststellungsverfahren festgesetzt würde (Anschluss an BAG, 13.10.2011-8 AZR 608/10). LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.1.2017 5 Sa 361/16

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITGEBER BETRIEB UNTERNEHMEN BEHINDERUNG ARBEITNEHMER MENSCHEN ALUMINIUM SCHREIBEN ARBEIT ARBEITSPLATZ LIEBE WIRBELSÄULE ZEHEN ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG