Empfehlung zu erforderlichen Untersuchungen auf Pseudomonas aeruginosa, zur Risikoeinschätzung und zu Maßnahmen beim Nachweis im Trinkwasser
Hygiene + Medizin, Wiesbaden · 2017 · Heft 8 · S. 143 bis 146
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das zuständige Gesundheitsamt kann nach § 20 TrinkwV 2001 eine anlassbezogene Untersuchung aufP aeruginosa anordnen um festzustellen, ob die Anforderungen des § S Abs. 1 TrinkwV 2001 erfüllt sind und eine mikrobiologische Qualität des Trinkwassers gewährleistet ist, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit durch Verwendung des Wassers für den menschlichen Gebrauch nicht besorgen lässt. Eine derartige Anordnung erfordert eine auf die konkrete Situation angepasste Begründung zur Durchführung dieser Untersuchungen. Erfahrungen zeigen, dass insbesondere im Zusammenhang mit Baumaßnahmen (Neubau und bauliche Ve…