CareLit Fachartikel

Keine Anwendung von § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG auf Medizinprodukte (bioresorbierbaresGefäßgerüst)

Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 8 · S. 343 bis 345

Dokument
178165
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2017
Jahrgang 39
Seiten
343 bis 345
Erschienen: 2017-08-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Nach § 111 S. 1 Nr. 2 HWG darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht mit Angaben oder Darstellungen geworben werden, die sich auf eine Empfehlung von Wissenschaftlern oder im Gesundheitswesen tätigen Personen beziehen. Für die Bejahung einer Empfehlung reicht es aus, dass die Aussage geeignet ist, bei ihren Adressaten eine den Konsum des Produkts anregende Wirkung zu erzeugen. Der Begriff „Empfehlung“ muss in der Werbung nicht ausdrücklich verwendet werden. Ein Hinweis auf eine fachliche Empfehlung kann auch in verdeckter, das heißt sinngemäßer oder auch nur unterschwell…

Schlagworte

THERAPIE MARKETING MEDIZINPRODUKT ARZNEIMITTEL BEWERBUNG VERBOT GESUNDHEITSWESEN PERSONEN WERBUNG RECHTSPRECHUNG HERZKRANKHEITEN BEURTEILUNG PATIENTEN MENSCHEN STENTS ZEIT