Keine Anwendung von § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG auf Medizinprodukte (bioresorbierbaresGefäßgerüst)
Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 8 · S. 343 bis 345
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 111 S. 1 Nr. 2 HWG darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht mit Angaben oder Darstellungen geworben werden, die sich auf eine Empfehlung von Wissenschaftlern oder im Gesundheitswesen tätigen Personen beziehen. Für die Bejahung einer Empfehlung reicht es aus, dass die Aussage geeignet ist, bei ihren Adressaten eine den Konsum des Produkts anregende Wirkung zu erzeugen. Der Begriff „Empfehlung“ muss in der Werbung nicht ausdrücklich verwendet werden. Ein Hinweis auf eine fachliche Empfehlung kann auch in verdeckter, das heißt sinngemäßer oder auch nur unterschwell…