Unzulässigkeit der Werbung für Arzneimittel mit nicht zweifelsfrei nachgewiesener therapeutischer Wirkung
Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 8 · S. 349 bis 353
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Werbung für ein homöopathisches Arzneimittel, die eine therapeutische Wirkung des Präparats behauptet, welche weder vom zugelassenen Anwendungsgebiet umfasst noch durch eine wissenschaftliche Abhandlung zweifelsfrei nachgewiesen ist, ist irreführend. Ist ein Präparat beispielsweise für „Entzündungen des Hals-Nasen-Rachenraumes und der Nasennebenhöhlen“ zugelassen, ist davon die Aussage „wirkt schnell und effektiv bei akutem Schnupfen sowie chronischer Sinusitis und wirkt regenerierend auf die Nasenschleimhaut“ nicht mehr umfasst. Liegt dazu auch keine gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis vor, ist die Wer…