CareLit Fachartikel

Unzulässigkeit der Werbung für Arzneimittel mit nicht zweifelsfrei nachgewiesener therapeutischer Wirkung

Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 8 · S. 349 bis 353

Dokument
178167
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2017
Jahrgang 39
Seiten
349 bis 353
Erschienen: 2017-08-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Eine Werbung für ein homöopathisches Arzneimittel, die eine therapeutische Wirkung des Präparats behauptet, welche weder vom zugelassenen Anwendungsgebiet umfasst noch durch eine wissenschaftliche Abhandlung zweifelsfrei nachgewiesen ist, ist irreführend. Ist ein Präparat beispielsweise für „Entzündungen des Hals-Nasen-Rachenraumes und der Nasennebenhöhlen“ zugelassen, ist davon die Aussage „wirkt schnell und effektiv bei akutem Schnupfen sowie chronischer Sinusitis und wirkt regenerierend auf die Nasenschleimhaut“ nicht mehr umfasst. Liegt dazu auch keine gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis vor, ist die Wer…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL WIRKUNG MARKETING BUNDESGERICHTSHOF INDIKATION UNTERNEHMEN WERBUNG SINUSITIS DEUTSCHLAND TABLETTEN NASENSCHLEIMHAUT SCHREIBEN HÖHE RECHTSPRECHUNG ZULASSUNG VERHALTEN