CareLit Fachartikel

Irreführende Werbung für homöopathisches Kopfschmerzmittel (umfassende Wirkung)

Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 8 · S. 353 bis 357

Dokument
178168
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2017
Jahrgang 39
Seiten
353 bis 357
Erschienen: 2017-08-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Bewirbt ein Medikamentenhersteller ein homöopathisches Kopfschmerzmittel mit den Slogans „bekämpft Kopfschmerzen zuverlässig“, „Wirkungsvolle Schmerzbekämpfung“, „Effektiv gegen Kopfschmerzen“ etc., so erweckt dies fälschlich den Eindruck, dass das Medikament optimal und umfassend gegen alle Arten von Kopfschmerzen wirksam ist und ein Heilungserfolg mit Sicherheit erwartet werden kann. Diese Werbeangaben sind nach § 3 Satz 2 Nr. 2a HWG irreführend und daher zu unterlassen.

Schlagworte

MARKETING ARZNEIMITTEL WIRKUNG SICHERHEIT MIGRÄNE RECHTSPRECHUNG WERBUNG ES SPANNUNGSKOPFSCHMERZ ZULASSUNG PATIENTEN GESUNDHEIT PFLANZEN CHEMIE TABLETTEN GLYCERIDE