CareLit Fachartikel
Richtgrößenregress
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2017 · Heft 8 · S. 170 bis 172
Dokument
178207
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger ist als Facharzt für Innere Medizin zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen und nimmt im Bezirk der zu 1. beigeladenen Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) an der hausärztlichen Versorgung teil. Im Jahr 2003 überschritt er mit seinen Arzneimittelverordnungen in Höhe von (brutto) 695047,48 Euro das Richtgrößenvolumen um 92,43 %. Mit Bescheid vom 13.11.2007 setzte der Prüfungsausschuss für 2003 einen Aizneimittelregress in Höhe von 95 805,44 Euro fest.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
BEDARFSPLANUNG
URTEIL
WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG
VERGLEICH
NIEDERSACHSEN
MEDIZIN
HÖHE
PATIENTEN
ES
MORBIDITÄT
HAND
PRAXIS
BEURTEILUNG
OFFENLEGUNG
Kranken- und Pflegeversicherung