Meine psychisch kranke Klientin möchte in einem öffentlichen Badesee „oben ohne“ schwimmen und auf der angrenzenden Liegewiese „oben ohne“ liegen. Muss bzw darf ich (als Sachwalte…
Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht, Wien · 2017 · Heft 8 · S. 117 bis 118
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei der Beantwortung der vorliegenden Frage muss daher beurteilt werden, ob das besagte Verhalten der Frau die allgemein anerkannten Grundsätze der guten Sitte grob verletzt. Die Anforderungen an die „guten Sitten“ haben sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten zweifellos enorm gewandelt. In der Nachkriegszeit empfand wahrscheinlich die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung das „oben ohne“-Liegen selbst an einem Fluss oder See als anstößig oder zumindest als Verletzung des Anstands. Heutzutage wird dieses Verhalten nicht nur toleriert, sondern sogar akzeptiert. Schon gar nicht kann man dabei von einem „groben…