CareLit Fachartikel

Meine psychisch kranke Klientin möchte in einem öffentlichen Badesee „oben ohne“ schwimmen und auf der angrenzenden Liegewiese „oben ohne“ liegen. Muss bzw darf ich (als Sachwalte…

Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht, Wien · 2017 · Heft 8 · S. 117 bis 118

Dokument
178217
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht, Wien
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2017
Jahrgang 2
Seiten
117 bis 118
Erschienen: 2017-08-01 00:00:00
ISSN
2079-0953
DOI

Zusammenfassung

Bei der Beantwortung der vorliegenden Frage muss daher beurteilt werden, ob das besagte Verhalten der Frau die allgemein anerkannten Grundsätze der guten Sitte grob verletzt. Die Anforderungen an die „guten Sitten“ haben sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten zweifellos enorm gewandelt. In der Nachkriegszeit empfand wahrscheinlich die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung das „oben ohne“-Liegen selbst an einem Fluss oder See als anstößig oder zumindest als Verletzung des Anstands. Heutzutage wird dieses Verhalten nicht nur toleriert, sondern sogar akzeptiert. Schon gar nicht kann man dabei von einem „groben…

Schlagworte

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