CareLit Fachartikel

Der Sonderkündigungsschutz von Schwerbehinderten

Altenheim, Hannover · 2017 · Heft 9 · S. 30 bis 31

Dokument
178262
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2017
Jahrgang 56
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2017-09-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

§ 85 SGB IX bestimmt, dass die arbeitgeberseitige Kündigung eines Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 („Schwerbehinderung“) oder die Kündigung eines mit einem schwerbehinderten Menschen Gleichgestellten („Gleichstellung“) der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts bedarf. Eine ohne die vorherige Zustimmung des Integrationsamts ausgesprochene Kündigung ist grundsätzlich unwirksam. Dieser Sonderkündigungsschutz gilt nicht in den ersten sechs Monaten des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses. Zustimmungsfrei ist auch der Abschluss eines Aufhebungsvertrags, die Beendigung durch Ablauf einer…

Schlagworte

KÜNDIGUNG MITARBEITER ARBEITGEBER ANERKENNUNG ARBEITSRECHT BEHINDERUNG MENSCHEN ARBEIT WIRBELSÄULE ZEHEN AUGE Altenheim Hannover