Heilberufekammergesetz: Gesetzliche Grundlage der Kammer wird neu geregelt
Rudat, S.; Barth, S.; · Berliner Ärzte, Leipzig · 2017 · Heft 9 · S. 27 bis 29
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Sicht der Patienten ist mir wichtig, dass wir jetzt endlich in den Stand versetzt werden, berufsrechtliche Angelegenheiten auch dann weiter zu verfolgen, wenn der oder die Betreffende weggezogen ist. Es war bisher häufig so, dass wir ein berufsrechtliches Verfahren schließen mussten, da das Kammermitglied einfach in einen anderen Kammerbereich gezogen ist. Damit wurden wir unserem Auftrag nicht ausreichend gerecht. Das wird jetzt anders. tig für die Arbeit der ärztlichen Selbstverwaltung und deren demokratischer Grundlage. Dabei muss ich betonen, dass eine Kammer keinen Selbstzweck hat, sondern der Cemeinwoh…