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Heilberufekammergesetz: Gesetzliche Grundlage der Kammer wird neu geregelt

Rudat, S.; Barth, S.; · Berliner Ärzte, Leipzig · 2017 · Heft 9 · S. 27 bis 29

Dokument
178309
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Berliner Ärzte, Leipzig
Autor:innen
Rudat, S.; Barth, S.;
Ausgabe
Heft 9 / 2017
Jahrgang 54
Seiten
27 bis 29
Erschienen: 2017-09-01 00:00:00
ISSN
0939-5784
DOI

Zusammenfassung

Aus Sicht der Patienten ist mir wichtig, dass wir jetzt endlich in den Stand versetzt werden, berufsrechtliche Angelegenheiten auch dann weiter zu verfolgen, wenn der oder die Betreffende weggezogen ist. Es war bisher häufig so, dass wir ein berufsrechtliches Verfahren schließen mussten, da das Kammermitglied einfach in einen anderen Kammerbereich gezogen ist. Damit wurden wir unserem Auftrag nicht ausreichend gerecht. Das wird jetzt anders. tig für die Arbeit der ärztlichen Selbstverwaltung und deren demokratischer Grundlage. Dabei muss ich betonen, dass eine Kammer keinen Selbstzweck hat, sondern der Cemeinwoh…

Schlagworte

GESETZ MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM BERLIN WEITERBILDUNG FRAU AUSLAND ARBEIT PATIENTEN ES PERSONEN GESUNDHEITSWESEN BERUFSAUSÜBUNG FAMILIE ZEIT MENSCHEN DEUTSCHLAND