BAföG, Stipendium, oder Kredit?
Pridik, N.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2017 · Heft 9 · S. 90 bis 92
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BAföG gibt es normalerweise nur für eine einzige Berufsausbildung. Das bedeutet: Die Förderung eines Studiums wird dann schwierig, wenn bereits die erste Berufsausbildung in dem gewählten Gesundheitsfachberuf förderungsfähig war. Dabei spielt es keine Rolle, ob das BAföG-Amt während der Ausbildung tatsächlich BAföG gezahlt hat. Allein die theoretische Förderungsfähigkeit der ersten Ausbildung genügt. Hebammen müssen sich trotzdem in aller Regel keine Sorgen machen. Wenn ihre Ausbildung an einer Berufsfachschule nämlich die erste Ausbildung überhaupt war und mindestens drei Jahre gedauert hat, kann ausnahmsweise…