CareLit Fachartikel

Personalratsarbeit durch Ausschüsse

Bieler, F.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 9 · S. 329 bis 334

Dokument
178400
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Bieler, F.;
Ausgabe
Heft 9 / 2017
Jahrgang 60
Seiten
329 bis 334
Erschienen: 2017-09-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Neben dem von Anfang an in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der meisten Länder vorhandenen Verschlusssachenausschuss regeln zurzeit lediglich §§43 a LPVG Sachsen, 28 LPersVG Rh-Pf und 35 LPVG B-W gesetzlich die Bildung von Ausschüssen durch den Personalrat zur Vorberatung, Vorbereitung von Entscheidungen des Personalrats, in §35 Abs. 4 LPVG B-W in Einzelfallen auch nach einem Überweisungsbeschluss des Personalrats zur abschließenden Beratung und Entscheidung einzelner Angelegenheiten. Ob mit der gesetzlichen Manifestation und der neu geschaffenen, ausdrücklichen Organisationskompetenz der Personalr…

Schlagworte

PERSONALRAT SACHSEN BILDUNG ENTSCHEIDUNG ERMÄCHTIGUNG TÄTIGKEIT BERATUNG ARBEIT PRAXIS FÜHRUNG BERLIN EIGNUNG PERSONEN WISSEN ENTSCHEIDUNGSFINDUNG FREIHEIT