Personalratsarbeit durch Ausschüsse
Bieler, F.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 9 · S. 329 bis 334
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Neben dem von Anfang an in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der meisten Länder vorhandenen Verschlusssachenausschuss regeln zurzeit lediglich §§43 a LPVG Sachsen, 28 LPersVG Rh-Pf und 35 LPVG B-W gesetzlich die Bildung von Ausschüssen durch den Personalrat zur Vorberatung, Vorbereitung von Entscheidungen des Personalrats, in §35 Abs. 4 LPVG B-W in Einzelfallen auch nach einem Überweisungsbeschluss des Personalrats zur abschließenden Beratung und Entscheidung einzelner Angelegenheiten. Ob mit der gesetzlichen Manifestation und der neu geschaffenen, ausdrücklichen Organisationskompetenz der Personalr…