CareLit Fachartikel

Zustimmungsrecht des Personalrates bei Umsetzung eines vorübergehend als Ersatzmitglied herangezogenen Beschäftigten

Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 9 · S. 353 bis 356

Dokument
178407
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2017
Jahrgang 60
Seiten
353 bis 356
Erschienen: 2017-09-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Für die nach §47 Abs. 4 PersVG Bbg für den Schutz von Ersatzmitgliedern des Personalrates vorausgesetzte regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen des Personalrates ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass nach dem Platz auf der Wahlvorschlagsliste aufgrund einer die tatsächlichen Umstände würdigenden Prognose mit einer wiederholten bzw. wiederkehrenden Heranziehung des von der personellen Maßnahme betroffenen Beschäftigten als Ersatzmitglied zu rechnen ist.

Schlagworte

PROGNOSE PERSONALRAT RECHT RECHTSPRECHUNG AUFGABENSTELLUNG BRANDENBURG ES VERSTÄNDNIS Die Personalvertretung Berlin