CareLit Fachartikel
Zustimmungsrecht des Personalrates bei Umsetzung eines vorübergehend als Ersatzmitglied herangezogenen Beschäftigten
Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 9 · S. 353 bis 356
Dokument
178407
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für die nach §47 Abs. 4 PersVG Bbg für den Schutz von Ersatzmitgliedern des Personalrates vorausgesetzte regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen des Personalrates ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass nach dem Platz auf der Wahlvorschlagsliste aufgrund einer die tatsächlichen Umstände würdigenden Prognose mit einer wiederholten bzw. wiederkehrenden Heranziehung des von der personellen Maßnahme betroffenen Beschäftigten als Ersatzmitglied zu rechnen ist.
Schlagworte
PROGNOSE
PERSONALRAT
RECHT
RECHTSPRECHUNG
AUFGABENSTELLUNG
BRANDENBURG
ES
VERSTÄNDNIS
Die Personalvertretung
Berlin