CareLit Fachartikel

Weiterbeschäftigung eines JAV-Mitgliedes

Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 9 · S. 356 bis 359

Dokument
178408
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2017
Jahrgang 60
Seiten
356 bis 359
Erschienen: 2017-09-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Eine in einem Ausbildungsverhältnis ausgesprochene Abmahnung hat in der Regel nicht die Wirkung, dass die der Abmahnung zu Grunde liegenden Vorkommnisse nicht in Antragsverfahren nach § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPersVG zur Begründung der Unzumutbarkeit, das Arbeitsverhältnis aufrecht zu halten, herangezogen werden können. Eine Weiterbeschäftigung ist unzumutbar, wenn der Auszubildende über einen längeren Zeitraum Manipulationen bei der Erfassung der täglichen Arbeitszeit vornimmt.

Schlagworte

ABMAHNUNG KÜNDIGUNG RECHTSPRECHUNG ARBEITSZEIT AUSBILDUNG ARBEITGEBER ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN BERUFSAUSBILDUNG ZEIT VERHALTEN GROSSELTERN HÄRTE EIGNUNG NATUR ES