CareLit Fachartikel
Weiterbeschäftigung eines JAV-Mitgliedes
Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 9 · S. 356 bis 359
Dokument
178408
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine in einem Ausbildungsverhältnis ausgesprochene Abmahnung hat in der Regel nicht die Wirkung, dass die der Abmahnung zu Grunde liegenden Vorkommnisse nicht in Antragsverfahren nach § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPersVG zur Begründung der Unzumutbarkeit, das Arbeitsverhältnis aufrecht zu halten, herangezogen werden können. Eine Weiterbeschäftigung ist unzumutbar, wenn der Auszubildende über einen längeren Zeitraum Manipulationen bei der Erfassung der täglichen Arbeitszeit vornimmt.
Schlagworte
ABMAHNUNG
KÜNDIGUNG
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSZEIT
AUSBILDUNG
ARBEITGEBER
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
BERUFSAUSBILDUNG
ZEIT
VERHALTEN
GROSSELTERN
HÄRTE
EIGNUNG
NATUR
ES