CareLit Fachartikel
Umsatzsteuerliche Organschaft: Finanzverwaltung ändert Auffassung
Das Krankenhaus, Berlin · 2017 · Heft 9 · S. 769 bis 770
Dokument
178518
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 26. Mai 2017 den Umsatzsteuer Anwendungserlass (UStAE) geändert. Und zwar in Bezug auf Fragen der umsatzsteuerlichen Organschaft nach § 2 Absatz 2 Nr. 2 UStG und hinsichtlich des Vorsteuerabzugs beim Erwerb und im Zusammenhang mit dem Halten und Verwalten von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen. Damit zieht das BMF die Konsequenzen aus einer Vielzahl von höchstrichterlichen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)^> und des Bundesfinanzhofs (BFH)^> zu diesen Themen.
Schlagworte
LAGERUNG
RECHT
KRANKENHAUS
BEURTEILUNG
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
FINANZVERWALTUNG
SCHREIBEN
PRAXIS
STEUERBEFREIUNG
KRYOKONSERVIERUNG
GESUNDHEIT
SCHWANGERSCHAFT
Das Krankenhaus
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