CareLit Fachartikel

Beitragsfreiheit für Notärzte nur bei Neuverträgen möglich

Das Krankenhaus, Berlin · 2017 · Heft 9 · S. 770 bis 774

Dokument
178519
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2017
Jahrgang 109
Seiten
770 bis 774
Erschienen: 2017-09-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

§ 23c Absatz 2 SGB IV bestimmt, dass die Einnahmen von Notärzten von der Sozialversicherung ausgenommen werden, wenn die Notärzte darüber hinaus eine Beschäftigung mit einem Umfang von regelmäßig mindestens 15 Wochenstunden außerhalb des Rettungsdienstes ausüben (§ 23c Absatz 2 Nr. 1 SGB IV] oder sie als zugelassener Vertragsarzt oder als Arzt in privater Niederlassung tätig sind (§ 23c Absatz 2 Nr. 2 SGB IV). Meldepflichten zur gesetzlichen Sozialversicherung bestehen in diesen Fällen nicht. Zudem gilt die Beitragsfreiheit nicht für Einnahmen aus einer vor Inkrafttreten der neuen Regelung vereinbarten Tätigkeit…

Schlagworte

NOTARZT TÄTIGKEIT RETTUNGSDIENST KRANKENHAUS UNFALLVERSICHERUNG RECHT ES VERTRÄGE PATIENTEN KRANKENTRANSPORT ZULASSUNGSGREMIEN RECHTSPRECHUNG VERSICHERUNGSSCHUTZ KRANKENHÄUSER RISIKO NATUR