CareLit Fachartikel
Erstattung der notwendigen Bestattungskosten im Rahmen der Sozialhilfe
Rechtsdepesche, Köln · 2017 · Heft 9 · S. 244 bis 246
Dokument
178591
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zu diesem Zeitpunkt stand fest, dass ein leiblicher Sohn der Verstorbenen adoptiert war und ein weiterer Sohn in einem Heim lebte. Eine Tochter sei verschollen. Nach Aktenlage ergab sich, dass sowohl die Tochter als auch der Sohn unter Betreuung standen.
Schlagworte
BESTATTUNG
KOSTEN
SOZIALHILFETRÄGER
RECHTSPRECHUNG
HEIMTRÄGER
ANGEHÖRIGE
Tochter
Diesem
Zeitpunkt
Stand
Leiblicher
Verstorbenen
Adoptiert
Weiterer
Einem
Lebte