Zur Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags
PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 9 · S. 563 bis 567
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis am 30.06.2014 geendet hat. Die klagende Arbeitgeberin betreibt ein Krankenhaus. Die im Juni 1951 geborene Beklagte war seit dem 01.10.1980 bei der Klägerin als Krankenschwester beschäftigt. Sie ist schwerbehindert mit einem GdB von 50. Nach § 2 des Arbeitsvertrags der Parteien vom 12.08.1980 finden auf ihr Arbeitsverhältnis die Richtlinien für Arbeitsverträge in Einrichtungen des Deutschen Garitasverbands (AVR) in der jeweiligen Fassung Anwendung. § 19 Abs. 3 des Allgemeinen Teils der AVR lautet: Nach § 19 Abs. 3 AVR endet das Arbe…