Zur Wirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Kündigung sowie Berichtigung eines erteilten Zwischenzeugnisses
PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 9 · S. 568 bis 576
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorliegend streiten die Parteien über die Wirksamkeit einer von der Beklagten am 17.02.2014 ausgesprochenen, betriebsbedingten ordentlichen Kündigung. Weiter begehrt der Kläger eine Entgelterhöhung sowie die Berichtigung eines am 26.03.2014 erteilten Zwischenzeugnisses und die Erteilung eines endgültigen Zeugnisses, das sich auf Verhalten und Leistung erstreckt. Das Landesarbeitsgericht hatte insbesondere die Rechtsfragen zu entscheiden, ob der Arbeitgeber bei Ausspruch der betriebsbedingten ordentlichen Kündigung die Kriterien für die Sozialauswahl beachtet hat und ob das vom Arbeitgeber erteilte Zwischenzeugni…