Verschlossene Heim-Außentür als freiheitsentziehende Maßnahme
PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 9 · S. 577 bis 580
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die im Jahr 1968 geborene Betroffene leidet an einem frühkindlichen Hirnschaden mit hochgradiger geistiger Behinderung bei vorhandenem Coffin-Lowiy- Syndrom. Daneben besteht ein cerebrales Krampfleiden (Epilepsie). Sie ist auf einen Rollstuhl angewiesen, da sie nicht gehen kann. Komplexere Gespräche sind mit ihr nicht möglich, sie spricht nur einige Worte. Seit Juni 1999 lebt sie in einer Wohneinrichtung. Da sie nicht werkstattfähig ist, wird sie in der Fördergruppe der Einrichtung mit Bastelarbeiten beschäftigt. Seit ihrer Volljährigkeit war ihre Mutter als Pflegerin bzw. Betreuerin eingesetzt.