Ein Altenpfleger in einem Pflegeheim ist üblicherweise kein Selbstständiger
PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 9 · S. 595 bis 609
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Abhängig Beschäftigte sind sozialversicherungspflichtig. Als Beschäftigung gilt die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine solche Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die betriebliche Arbeitsorganisation. Die Sozialgerichte gehen bei einer Pflegefachkraft in einem Pflegeheim regelmäßig davon aus, dass diese einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht. Der Kläger, ein staatlich anerkannter Altenpfleger aus dem Landkreis Rotenburg in Niedersachsen war im Juli 2013 für eine stationäre Pfle…