CareLit Fachartikel

Zum Anspruch auf einen eigenen Duschrollstuhl in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe

PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 9 · S. 609 bis 616

Dokument
178618
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2017
Jahrgang 21
Seiten
609 bis 616
Erschienen: 2017-09-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Pflege in Pflegeeinrichtungen muss gemäß § 11 Abs. 1 SGB XI dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse entsprechen. Die Pflegeeinrichtungen gemäß § 71 Abs. 2 SGB XI müssen das zur Verwirklichung dieser Vorgabe notwendige Inventar Vorhalten. Ausgenommen sind nur individuell angepasste Hilfsmittel oder solche, die der Befriedigung eines allgemeinen Grundbedürfnisses außerhalb der Einrichtung dienen. Duschrollstühle gehören nach der Gemeinsamen Verlautbarung der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversic…

Schlagworte

SOZIALHILFETRÄGER EINRICHTUNG PFLEGEHILFSMITTEL KRANKENKASSE ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG MENSCHEN KATALOGISIERUNG LEBEN HÖHE PERSONEN SKOLIOSE LEISTUNG HÖRHILFEN KRANKENBEHANDLUNG KOMMUNIKATION