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Gewalt am Arbeitsplatz erkennen und vermeiden

Pangert, C.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2017 · Heft 9 · S. 16 bis 19

Dokument
178686
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenier, Heidelberg
Autor:innen
Pangert, C.;
Ausgabe
Heft 9 / 2017
Jahrgang 8
Seiten
16 bis 19
Erschienen: 2017-09-01 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Die gesetzliche Unfallversicherung orientiert sich daher an einer Definition der Internationalen Arbeitsagentur (ILO, 2003). Diese definiert Gewalt am Arbeitsplatz als „jede Handlung, Begebenheit, oder von angemessenem Benehmen abweichendes Verhalten, wodurch eine Person im Verlauf oder in direkter Folge ihrer Arbeit schwer beleidigt, bedroht, verletzt, verwundet wird.“ Von grundsätzlicher Bedeutung ist, dass Gewalt nicht erst dann anfängt, wenn es zu körperlichen Aktionen kommt bzw. gekommen ist, sondern schon viel früher, bei der sogenannten verbalen Gewalt. Gleichzeitig wird damit erreicht, dass diese körperl…

Schlagworte

GEWALT ARBEITSPLATZ UNFALLVERSICHERUNG UNTERNEHMEN GESUNDHEIT SICHERHEIT TABU UNHÖFLICHKEIT VERHALTEN CHARAKTER WELTGESUNDHEITSORGANISATION ORGANISATIONEN GLÜCK STATISTIK DEUTSCHLAND PERSONEN