Gewalt am Arbeitsplatz erkennen und vermeiden
Pangert, C.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2017 · Heft 9 · S. 16 bis 19
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die gesetzliche Unfallversicherung orientiert sich daher an einer Definition der Internationalen Arbeitsagentur (ILO, 2003). Diese definiert Gewalt am Arbeitsplatz als „jede Handlung, Begebenheit, oder von angemessenem Benehmen abweichendes Verhalten, wodurch eine Person im Verlauf oder in direkter Folge ihrer Arbeit schwer beleidigt, bedroht, verletzt, verwundet wird.“ Von grundsätzlicher Bedeutung ist, dass Gewalt nicht erst dann anfängt, wenn es zu körperlichen Aktionen kommt bzw. gekommen ist, sondern schon viel früher, bei der sogenannten verbalen Gewalt. Gleichzeitig wird damit erreicht, dass diese körperl…