Verbesserungen für Praxen und Fachangestellte
Hillienhof, A.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2017 · Heft 9 · S. 1357
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Kernstück der Einigung ist die Umwandlung des bisherigen 13. Monatsgehaltes: Die Hälfte wird auf die Monatsgehälter und Ausbildungsvergütungen umgelegt. Sie steigen damit um 1/24 oder 4,17 Prozent. Die andere Hälfte des bisherigen 13. Monatsgehaltes erhalten die MFA im Dezember als Sonderzahlung, erstmals 2018. Diese Regelung soll die Liquiditätsengpässe vieler Praxen vermindern, die durch das 13. Gehalt alljährlich entstehen. Die neuen Regelungen bilden die realen Gegebenheiten in den Arztpraxen besser ab“, sagte Cornelia Goesmann, Vorsitzende der AAA. Die Attraktivität des MFA-Berufs werde durch die neue G…