CareLit Fachartikel
Anspruch auf Unterlassung der Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel als Präsentationsarzneimittel
Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 9 · S. 399 bis 402
Dokument
178779
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beklagte hat sich gegen die Klage verteidigt und hierbei die Auffassung vertreten, dem Kläger fehle bereits die Klagebefugnis. Jedenfalls sei das streitgegenständliche Produkt kein Arzneimittel, insbesondere kein Präsentationsarzneimittel, weil es unmittelbar auf seinem Etikett als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet werde und es sich bei dem Namen des Produkts um eine reine Phantasiebezeichnung handele.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
MARKETING
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
NAHRUNGSERGAENZUNG
HOMÖOPATHIE
WERBUNG
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
SACCHAROSE
ZUCKER
RICHTLINIE
SCHWEDEN
DEUTSCHLAND
DIÄT
ZULASSUNG
VERSTÄNDNIS