Einstweiliger Rechtsschutz bei äquivalenter Patentverletzung Pemetrexed
Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 9 · S. 402 bis 418
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine wortsinngemäße Benutzung eines Arzneimittelpatents ist nicht anzunehmen, wenn ein Anspruchsmerkmal als definierte chemische Substanz mit einer für den Fachmann klaren Strukturund Summenformel beschrieben ist und die angegriffene Ausführungsform hiervon ab weicht; es kommt jedoch eine Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln in Betracht. (Rn. 60) Neben dem Titel des Produkts und seiner Beschreibung spricht auch der — von der Beklagten vergebene Titel der Webseite für das Vorliegen eines homöopathischen Arzneimittels. Der auf dem Ausdruck in der Anlage K 1 oben links erkennbare Titel, der dem Quellcode der W…