Bewerbung eines Medikaments mit „Unübertroffene Wirksamkeit
Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 9 · S. 418 bis 420
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hiergegen wendet sich die Antragsgegnerin mit der Berufung und macht geltend, die beanstandeten Aussagen seien entgegen der Ansicht des Landgerichts keine Alleinstellungsbehauptung und als Spitzengruppenstellungswerbung nicht zu beanstanden, da X. zur Spitzengruppe der in Deutschland zugelassenen und tatsächlich angewendeten Arzneimittel gegen die feuchte altersbedingte Makuladegeneration gehöre. Das Landgericht habe die Verkehrsauffassung der angesprochenen Ärzte unzutreffend ermittelt. Die von ihm zitierte Literaturstelle sei für sich gesehen nicht aussagekräftig und verweise darauf, dass es Tatfrage sei, wie…