CareLit Fachartikel
Arzneimittelwerbung mit Erfolgsversprechen (Neodolor I)
Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 9 · S. 420 bis 428
Dokument
178782
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Verstoß gegen § 3 Satz 2 Nr. 2 lit. a) HWG setzt nicht voraus, dass ausdrücklich ein sicherer Erfolg versprochen wird. Es genügt vielmehr, dass die fraglichen Werbeaussagen einen solchen Eindruck hervorrufen. Auch ist nicht erforderlich, dass ein absoluter Heilungserfolg für alle denkbaren Krankheitsbilder versprochen wird. Ausreichend ist vielmehr, wenn damit geworben wird, dass im Regelfall ein sicherer Erfolg erwartet werden kann.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
BUNDESGERICHTSHOF
MARKETING
APOTHEKE
RECHTSPRECHUNG
VERBOT
ES
SICHERHEIT
WERBUNG
MIGRÄNE
SPANNUNGSKOPFSCHMERZ
GESUNDHEIT
APOTHEKEN
PATIENTEN
SPRITZEN
ARZTPRAXEN