CareLit Fachartikel

Arzneimittelwerbung mit Erfolgsversprechen (Neodolor I)

Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 9 · S. 420 bis 428

Dokument
178782
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2017
Jahrgang 39
Seiten
420 bis 428
Erschienen: 2017-09-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Ein Verstoß gegen § 3 Satz 2 Nr. 2 lit. a) HWG setzt nicht voraus, dass ausdrücklich ein sicherer Erfolg versprochen wird. Es genügt vielmehr, dass die fraglichen Werbeaussagen einen solchen Eindruck hervorrufen. Auch ist nicht erforderlich, dass ein absoluter Heilungserfolg für alle denkbaren Krankheitsbilder versprochen wird. Ausreichend ist vielmehr, wenn damit geworben wird, dass im Regelfall ein sicherer Erfolg erwartet werden kann.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL BUNDESGERICHTSHOF MARKETING APOTHEKE RECHTSPRECHUNG VERBOT ES SICHERHEIT WERBUNG MIGRÄNE SPANNUNGSKOPFSCHMERZ GESUNDHEIT APOTHEKEN PATIENTEN SPRITZEN ARZTPRAXEN