Die Diagnose Demenz darf nicht Rechtfertigung für Lüge sein
pflegen: Demenz, Seelze · 2017 · Heft 9 · S. 26 bis 28
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Untermischen von Medikamenten kann durchaus rechtfertigbar sein, dann, wenn es sich um ein Medikament handelt, welches für den Kranken unmittelbar notwendig ist, um keine zusätzliche akute Verschlechterung zu erleben. Es kann auch gerechtfertigt sein, Medikamente heimlich unterzumischen, wenn mischen von ärztlich verordneten Medikamenten unter die Mahlzeiten oder das bewusste Belügen der Betroffenen beispielsweise hinsichtlich des Todes naher Angehöriger, um Trauer und Depression zu vermeiden. Wie viel Recht nicht allein da steht, dass er so handelt, wie es gemeinsam als moralisch richtig deüniert wurde. Das kan…