CareLit Fachartikel

Erweiterte Schutzfristen und mehr Gestaltungsspielraum

Plümecke, M.; · Neue Caritas, Freiburg · 2017 · Heft 9 · S. 21 bis 23

Dokument
178795
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas, Freiburg
Autor:innen
Plümecke, M.;
Ausgabe
Heft 9 / 2017
Jahrgang 118
Seiten
21 bis 23
Erschienen: 2017-09-25 00:00:00
ISSN
8127-127
DOI

Zusammenfassung

Die ersten Änderungen gelten bereits seit dem 30. Mai 2017. Zuerst werden die Schutzfristen in zwei Fallkonstellationen erweitert. Der erste Fall betrifft die Schutzfrist nach der Geburt. Schon nach den bisherigen Regelungen dürfen Mütter bis zu acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Nur bei Frühund Mehrlingsgeburten war eine längere Schutzfrist von zwölf Wochen vorgesehen. Neu ist, dass diese längere Schutzfrist auch bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung beansprucht werden kann. Dafür müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Behinderung muss innerhalb von acht Wochen nach der Entbi…

Schlagworte

MUTTERSCHUTZ ARBEITGEBER BEHINDERUNG MUTTERSCHUTZGESETZ NACHTARBEIT SCHWANGERSCHAFT BUNDESREGIERUNG PRAXIS MÜTTER ARBEITSPLATZ EUROPA ARBEITSLEISTUNG FRAUEN UNTERLAGEN BEURTEILUNG ARBEITSVERHÄLTNIS