Erweiterte Schutzfristen und mehr Gestaltungsspielraum
Plümecke, M.; · Neue Caritas, Freiburg · 2017 · Heft 9 · S. 21 bis 23
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die ersten Änderungen gelten bereits seit dem 30. Mai 2017. Zuerst werden die Schutzfristen in zwei Fallkonstellationen erweitert. Der erste Fall betrifft die Schutzfrist nach der Geburt. Schon nach den bisherigen Regelungen dürfen Mütter bis zu acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Nur bei Frühund Mehrlingsgeburten war eine längere Schutzfrist von zwölf Wochen vorgesehen. Neu ist, dass diese längere Schutzfrist auch bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung beansprucht werden kann. Dafür müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Behinderung muss innerhalb von acht Wochen nach der Entbi…