CareLit Fachartikel
Die Reha gehört ins sozialrechtliche Dreieck
von Kries, C.; · Neue Caritas, Freiburg · 2017 · Heft 9 · S. 26 bis 28
Dokument
178796
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Waren und Dienstleistungen sollen so zudem stärker auf ihre Wirtschaftlichkeit überprüft werden können. Leistungserbringer der Wohlfahrtsverbände sind verunsichert, inwieweit Leistungsträger nun berechtigt sind, bisherige Finanzierungsformen sozialer Dienstleistungen aufzugeben und eine Ausschreibungspraxis auch dort zu etablieren, wo sie nicht ausdrücklich im Sozialgesetzbuch vorgeschrieben ist. Für den Bereich der medizinischen Rehabilitationsleistungen hat der Deutsche Caritasverband (DCV) sich kürzlich positioniert.
Schlagworte
REHABILITATION
REHABILITATIONSTRÄGER
LEISTUNG
VORSCHRIFTEN
WETTBEWERB
WIRTSCHAFTLICHKEIT
Dienstleistungen
Waren
Sollen
Zudem
Stärker
Überprüft
Leistungserbringer
Wohlfahrtsverbände
Verunsichert
Inwieweit