CareLit Fachartikel

Die Reha gehört ins sozialrechtliche Dreieck

von Kries, C.; · Neue Caritas, Freiburg · 2017 · Heft 9 · S. 26 bis 28

Dokument
178796
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas, Freiburg
Autor:innen
von Kries, C.;
Ausgabe
Heft 9 / 2017
Jahrgang 118
Seiten
26 bis 28
Erschienen: 2017-09-25 00:00:00
ISSN
8127-127
DOI

Zusammenfassung

Waren und Dienstleistungen sollen so zudem stärker auf ihre Wirtschaftlichkeit überprüft werden können. Leistungserbringer der Wohlfahrtsverbände sind verunsichert, inwieweit Leistungsträger nun berechtigt sind, bisherige Finanzierungsformen sozialer Dienstleistungen aufzugeben und eine Ausschreibungspraxis auch dort zu etablieren, wo sie nicht ausdrücklich im Sozialgesetzbuch vorgeschrieben ist. Für den Bereich der medizinischen Rehabilitationsleistungen hat der Deutsche Caritasverband (DCV) sich kürzlich positioniert.

Schlagworte

REHABILITATION REHABILITATIONSTRÄGER LEISTUNG VORSCHRIFTEN WETTBEWERB WIRTSCHAFTLICHKEIT KALENDER ES EIGNUNG PRAXIS LITERATUR VERTRÄGE RICHTLINIE WAHRNEHMUNG ZULASSUNG COMPLIANCE