Neue Anforderungen an den Technischen Datenschutz
Große Dütting, D.; Strüwe, S.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2017 · Heft 1 · S. 43 bis 46
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung anzuwenden. Im Vergleich zu bisher geltenden Rechtsvorschriften enthält diese mit Art. 25. eine Neuerung, die die Einhaltung von Datenschutzgrundsätzen durch die Gestaltung von Technik und Voreinstellungen zu forcieren versucht. Vor allem für Krankenhäuser, die sich mit einerzunehmenden Digitalisierung ihrer operativen Prozesse konfrontiertsehen, kann diese Forderung enorme Auswirkungen haben. Dabei existieren bereits Werkzeuge, die die Verantwortlichen bei der Abschätzung von Folgen bei der Einführung neuer technischer Verfahren und der Planung notwendiger M…