Die Risiken im Blick
Caspar, J.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2017 · Heft 1 · S. 49
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der bisherige Weg der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der Telematikinfrastruktur (TI) wurde datenschutzrechtlich begleitet. Schon auf der 65. Konferenz 2003 hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder gefordert, dass das informationeile Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen durch die Freiwilligkeit der Nutzung gewährleistet wird. Diese datenschutzrechtliche Selbstverständlichkeit ergibt sich für die einrichtungsübergreifende elektronische Patientenakte (eEPA) direkt aus § 291a Abs. 5 S. 1SGB V. Erst vor gut anderthalb Jahren hat die Gesellschaft für Telematik den gesetzlich…