CareLit Fachartikel

Was darf der Wahlarzt delegieren?

Haack, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2017 · Heft 1 · S. 74 bis 77

Dokument
178841
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Haack, H.;
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 20
Seiten
74 bis 77
Erschienen: 2017-10-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Entgelte aus Wahlleistungsvereinbarungen über ärztliche Leistungen stellen sowohl für Krankenhäuser als auch für Wahl-(Chef-)Ärzte bedeutsame Zusatzentgelte dar. MünzeP hat kürzlich auf die Notwendigkeit hingewiesen, besonderes Augenmerk auf die Formulierung einer Wahlleistungsvereinbarung über ärztliche Leistungen zu richten, ln seinem Beitrag hat er auf die aktuelle Rechtsprechung und die stetig steigenden Anforderungen an die Wirksamkeit von Wahlleistungsvereinbarungen hingewiesen. Ganz unabhängig von den vertraglichen Voraussetzungen stellt sich aber bei jeder wahlärztlichen Leistung die Frage, welche Leistu…

Schlagworte

THERAPIE DELEGATION LEISTUNG RECHTSPRECHUNG PERSONAL ÄRZTLICHES PERSONAL KRANKENHÄUSER VERTRAUEN ES LITERATUR ANÄSTHESIE PATIENTEN ANÄSTHESISTEN DIAGNOSTIK MEDIZIN ANÄSTHESIOLOGIE