CareLit Fachartikel

Vollstreckung aus Vergleichen im Beschlussverfahren

Gronimus, A.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 1 · S. 369 bis 372

Dokument
178864
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Gronimus, A.;
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 60
Seiten
369 bis 372
Erschienen: 2017-10-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Auch für das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren (in Bund und Land) gilt die eigentlich schlichte Vorgabe des §85 Abs. 1 S. 1 und 3 ArbGG, es finde „aus rechtskräftigen Beschlüssen ... oder gerichtlichen Vergleichen, durch die einem Beteiligten eine Verpflichtung auferlegt wird, die Zwangsvollstreckung statt.... Für die Zwangsvollstreckung gelten die Vorschriften des Achten Buches der Zivilprozeßordnung entsprechend mit der Maßgabe, daß der nach dem Beschluß Verpflichtete als Schuldner, derjenige, der die Erfüllung der Verpflichtung auf Grund des Beschlusses verlangen kann, als Gläubiger gilt...“ Da…

Schlagworte

VERGLEICH ENTSCHEIDUNG GERICHT PERSONALPLANUNG RECHTSPRECHUNG ZUSAMMENARBEIT UNTERLAGEN ES PRAXIS HOFFNUNG VERHALTEN GEWALT LOGIK BROT LEBEN PERSONALWECHSEL