CareLit Fachartikel
Umfang des Informationsanspruchs des Personalrates
Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 1 · S. 373 bis 374
Dokument
178865
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Pflicht zur Übermittlung von Unterlagen und Informationen ist Bestandteil der Unterrichtungspflicht gegenüber dem Personalrat. Der Unterrichtungsanspruch setzt eine „gewisse Wahrscheinlichkeit“ für das Bestehen eines Beteiligungsrechts voraus und besteht nur in dem Umfang, in welchem der Personalrat zur Durchführung seiner Aufgaben der Unterrichtung und der Übermittlung von Unterlagen sowie Informationen bedarf
Schlagworte
PERSONALRAT
PERSONALVERTRETUNG
RECHTSPRECHUNG
BEDARFSPLANUNG
VERLETZUNG
WAHRNEHMUNG
UNTERLAGEN
WAHRSCHEINLICHKEIT
ES
Die Personalvertretung
Berlin