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Umfang des Informationsanspruchs des Personalrates

Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 1 · S. 373 bis 374

Dokument
178865
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 60
Seiten
373 bis 374
Erschienen: 2017-10-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Pflicht zur Übermittlung von Unterlagen und Informationen ist Bestandteil der Unterrichtungspflicht gegenüber dem Personalrat. Der Unterrichtungsanspruch setzt eine „gewisse Wahrscheinlichkeit“ für das Bestehen eines Beteiligungsrechts voraus und besteht nur in dem Umfang, in welchem der Personalrat zur Durchführung seiner Aufgaben der Unterrichtung und der Übermittlung von Unterlagen sowie Informationen bedarf

Schlagworte

PERSONALRAT PERSONALVERTRETUNG RECHTSPRECHUNG BEDARFSPLANUNG VERLETZUNG WAHRNEHMUNG UNTERLAGEN WAHRSCHEINLICHKEIT ES Die Personalvertretung Berlin